in natura (Bildung - Begleitung - Naturerleben)

Hintergrundbild Graeser

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Naturschule M-V in natura Maika Hoffmann  Dr. Kofahl PartG

 

Bei der Beauftragung der Naturschule M-V in natura Maika Hoffmann & Dr. Anja Kofahl PartG ( im Weiteren Naturschule MV genannt ) wird der Auftrag nur unter ausschließlicher Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.

 

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Mandatsbedingungen geltend für die Bearbeitung und Ausführung von Aufträgen im pädagogischen Bereich, die Naturschule MV in natura, Maika Hoffmann und/oder Dr. Anja Kofahl herangetragen bzw. erteilt wurden.

2 Vertragsschluss

Der Vertrag mit der Naturschule MV kommt durch Angebot und Annahme zustande. Sofern der Vertragspartner/Kunde keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnet hat, kommt der Vertrag mündlich, per Anmeldung, durch Angebotsbestätigung per email oder telefonische Bestätigung sowie auch durch Leistung einer Anzahlung oder gesamten Betrages zustande.

3 Kosten und Zahlung

  • Die Zahlung der vereinbarten Vergütung hat ausschließlich auf das in der Rechnung benannte Konto zu erfolgen. Ein Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  • Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungslegung sofort fällig. Etwas anderes gilt für den Fall, dass eine andere, gesonderte Zahlungsbestimmung oder Zahlungstermine getroffen werden.
  • Für jede ausgebrachte Mahnung auf eine nicht beglichene fällige Rechnung/Zahlung erhebt in natura 5,00 Euro Mahnkosten.

4 Schadensersatz

Die Naturschule MV hat für jede zu erbringende Leistung gegenüber dem Vertragspartner/Kunden Vorleistungen zu erbringen, damit die vereinbarten Leistungen/Veranstaltungen vereinbarungsgemäß erbracht werden können und den vereinbarten Termin freigehalten. Daher muss die Naturschule MV darauf bestehen, dass für den Ausfall einer vereinbarten Veranstaltung oder Termins ein finanzieller Ausgleich zu erfolgen hat.

Für individuelle Termine wie Inhouse-Schulungen, Fachberatung, SchiLF-Tage, Team-Tage u.ä. gelten folgende Regelungen:

  • 25% der Gesamtkosten bei Absage/Vertragskündigung 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
  • 50 % der Gesamtkosten bei Absage/Vertragskündigung 14 Werkstage vor Veranstaltungsbeginn
  • 80 % der Gesamtkosten bei Absage/Vertragskündigung 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
  • 100 % der Gesamtkosten bei Absage/Vertragskündigung 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn sowie während einer laufenden Veranstaltung

Sofern die Naturschule MV den abgesagten Termin/Veranstaltung kompensieren kann, wird dies bei der Berechnung des Schadensersatzes berücksichtigt werden. Die Naturschule MV erklärt sich auch mit einem Ausweichtermin einverstanden.

Für Veranstaltungen im Rahmen des Veranstaltungsprogrammes gelten folgende Regelungen:

  • 50 % der Gesamtkosten bei Absage der Teilnahme ab 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
  • 80 % der Gesamtkosten bei Absage der Teilnahme bis 21 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
  • 100 % der Gesamtkosten bei Absage der Teilnahme ab 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn

Für längere Veranstaltungen mit Verträgen (z.B. Weiterbildungen, Naturkindergruppen, Ferienfreizeiten, u.ä.) gelten folgende Regelungen:

  • nach Vertragsabschluss kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen der Teilnahmevertrag schriftlich widerrufen werden
  • Bei späterer Abmeldung oder späterem Rücktritt vom Teilnahmevertrag besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Jeder Rücktritt oder jede Abmeldung muss schriftlich erfolgen
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reise- bzw. Seminarrücktrittversicherung

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